24.10.2020 - Thomas Trendelbernd

Update: Verhaltens- und Hygieneregeln bei der DSG

Da in den letzten Tagen die Anzahl der Covid-19 Erkrankungen dramatisch zugenommen haben, bitten wir euch alle auch weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwert von 50 Erkrankten auf 100.000 Einwohner im Kreis Gütersloh ist die Zuschauerzahl auf 100 verringert worden. Das Betreten des Sportgelände ist ausschließlich mit einem Mund-Nasen-Schutz zulässig, der verbindlich von allen Besuchern durchgehend getragen werden muss. Einzige Ausnahme gilt für die Aktiven Spieler auf dem Spielfeld, die während der Trainingseinheit und des Spiel die Maske abnehmen dürfen.

Bitte haltet euch an die Regelungen um die weitere Verbreitung von Corona einzudämmen.

Hier nochmals die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen für die DSG:

 

 

ALLGEMEINE GESUNDHEITS- UND HYGIENEREGELN

• Die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf freiwilliger Basis und ist von jedem Teilnehmer aus Eigenverantwortung zu treffen.

• Liegt eines der folgenden Symptome vor, darf die Person nicht am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen und muss zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.

• Die gleiche gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

• Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt darf die betreffende Person mindestens 21 Tage nicht am Trainings- / Spielbetrieb teilnehmen.

• Bei allen am Training und Spiel Beteiligten wird bei jeder Einheit vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt. Die Teilnehmer an der Trainingseinheit bzw. Spiel werden schriftlich festgehalten.

• Fühlen sich Trainer bzw. Spieler sich aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training, Spiel oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

• Bei Verdachtsfällen einer Erkrankung sind unverzüglich die Trainer zu informieren, damit die betroffenen Spieler die an einer gemeinsamen Trainingseinheit/Spiel teilgenommen haben informiert werden können

• Desinfektionsmittel sind im Eingangsbereich der Kabinen verfügbar. Auf Anfrage können Mund-/Nasenschutzmasken und Einweghandschuhe zur Verfügung gestellt werden.

• Vor und direkt nach jeder Trainingseinheit sind die Hände zu desinfizieren.

• Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.

• Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.

• Kein Abklatschen und In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

• Abstand von mindestens 1,5 bis zwei Metern bei allen Ansprachen und Besprechungen.

• Allgemein genutzte Sportgeräte wie Tore, Stangen, Hürden, etc. sind nach der Trainingseinheit von den Trainern zu desinfizieren.

 

ORGANISATORISCHE UMSETZUNG GRUNDSÄTZE

• Trainer informieren die Mannschaften regelmäßig über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.

• Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.

• Es sind genaue Trainings- /Spielzeiten festgelegt, die unbedingt eingehalten werden müssen.

 

 

ANKUNFT UND ABFAHRT  / TRAININGS- UND SPIELBETRIEB

• Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu verzichten.

• Kabinen und Duschen können im Sportheim Druffel genutzt werden, jedoch muss hier ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.

• Ein weiterer Aufenthalt außerhalb des Trainings- und Spielbetrieb ist nicht gestattet.

• Ab dem Betreten des Sportgelände gilt für alle Spieler, Trainer, Zuschauer und Eltern die Verpflichtung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur von den aktiven Feldspielern während des Trainings- und Spielbetrieb auf dem Spielfeld abgenommen werden. Der Mindestabstand von 1,50 m ist trotz Mund-Nasen-Schutz unter den Zuschauern einzuhalten.

• Eltern die Ihre Kinder abholen, sollen im Auto warten bis die Trainingseinheit beendet ist. Zuschauer bei den Trainingseinheiten sollen vermieden werden bzw. sind nur außerhalb des Spielfeldes gestattet, wobei der Mindestabstand von 1,50 m untereinander eingehalten werden muss.  

• Beim Fußball Spielbetrieb muss die Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmer sichergestellt werden muss. Die Trainer der jeweiligen Mannschaften sind dafür verantwortlich Teilnehmerlisten der Aktiven zu führen und von gegnerischen Mannschaften sowie Schiedsrichtern einzufordern.

• Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen (ab einer Überschreitung des Inzidenzwert von über 50 auf 100.000 Einwohner nur noch 100 Personen) und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. Hierzu werden bei jedem Spiel vor Ankunft der Zuschauer vom Trainerteam Namenslisten ausgelegt, in der sich die Zuschauer verbindlich eintragen müssen. Verweigert jemand den Eintrag in die Namensliste, hat er das Sportgelände unverzüglich zu verlassen. Die Namenslisten dienen lediglich der Rückverfolgbarkeit bei einem möglichen Corona Fall. Die Daten werden  nach 30 Tagen vernichtet.  

Euer Vorstandsteam